Was ist die Kinderschutzfunktion und wo finden Sie sie in der Linksys-App und auf der Web-Schnittstelle?
Die Parental Controls (Kinderschutzfunktion) verwaltet den Internetzugriff Ihrer Kinder über die Linksys App oder einen Web-Browser. Mit dieser Funktion können Sie den Internetzugriff pausieren und bestimmte Websites auf einzelnen verbundenen Geräten sperren.
Die Parental Controls (Kinderschutzfunktion) verwaltet den Internetzugriff Ihrer Kinder über die Linksys App oder einen Web-Browser. Mit dieser Funktion können Sie den Internetzugriff pausieren und bestimmte Websites auf einzelnen verbundenen Geräten sperren.
Diese Funktion wurde bei den Modellen Linksys MBE7000, Linksys MX6200 und Linksys LN1100 zu Family Time (Familienzeit) umbenannt. Mehr erfahren
- Linksys App
Sie können auf die Kinderschutzfunktion über das Hauptmenü und das Dashboard der App zugreifen.
iOS
Android™
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Dashboard | Menü |
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- Web-Browser
Die Kinderschutzfunktion ist über das Hauptmenü und über das Widget auf der Startseite von LinksysSmartWiFi.com oder wenn Sie sich bei der IP-Adresse des Routers anmelden erreichbar.
Greifen Sie über einen Web-Browser auf Ihren Router zu, und klicken Sie anschließend auf Parental Controls (Kinderschutzfunktion).
Greifen Sie über einen Web-Browser auf Ihren Router zu, und klicken Sie anschließend auf Parental Controls (Kinderschutzfunktion).

- Die Parental Controls (Kinderschutzfunktion) funktioniert nur auf Geräten die mit Ihrem Haus-WLAN verbunden sind. Die Kinderschutzfunktion kann den Internetzugriff und die Aktivität nicht verwalten, wenn ein Gerät über einen Mobilfunkvertrag mit dem Internet verbunden ist; die Pausierung wird nicht angewendet, und gesperrte Websites können auf das Gerät geöffnet werden.
- Die Basic parental controls (Basis Kinderschutzfunktion) blockiert nicht den Zugriff auf Anwendungen für Mobilgeräte, sondern nur auf Web-URLs. So kann zum Beispiel www.facebook.com blockiert werden, die Facebook-App jedoch nicht.
Warum hat das Handy Ihres Kindes immer noch Internetzugriff, nachdem Sie es pausiert haben?
Es kann sein, dass das Handy Ihres Kindes über einen Mobilfunkvertrag mit dem Internet verbunden ist. Die Kindersicherung funktioniert nur auf Geräten, die mit Ihrem Haus-WLAN verbunden sind. Geräte, die über Mobilfunk mit dem Internet verbunden sind, können weiterhin auf das Internet zugreifen und Websites besuchen, die in der Kinderschutzfunktion gesperrt sind.
Außerdem blockiert die Basic parental controls (Basis Kinderschutzfunktion) den Zugriff auf mobile Anwendungen nicht, sondern nur auf Web-URLs. So kann zum Beispiel www.facebook.com blockiert werden, die Facebook-App jedoch nicht.
Einige Geräte, wie z. B. Laptops, können auf verschiedene Weise auf das Internet zugreifen. Ein Laptop verfügt über einen Ethernet-Anschluss für den kabelgebundenen Zugriff und eine WLAN-Verbindung für den WiFi-Zugriff. Sobald ein Gerät mit einer dieser Methoden auf Ihren Router zugreift, wird es in der Anzeige Devices (Geräte) als eindeutiges Gerät angezeigt. Sie werden alle gleich benannt, es sei denn, Sie ändern einen Namen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Geräte einzeln auswählen, wenn Sie die Kindersicherung zuweisen. Andernfalls werden die Kontrollen nicht auf die Geräte angewendet, die nicht ausgewählt wurden.
Wie planen Sie eine Pausierung über die Kinderschutzfunktion?
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die komplette Kontrolle von Internetinhalten beschränkt ist.
WLAN gegenüber Mobilfunk-Datenzugang
Es kann sein, dass das Handy Ihres Kindes über einen Mobilfunkvertrag mit dem Internet verbunden ist. Die Kindersicherung funktioniert nur auf Geräten, die mit Ihrem Haus-WLAN verbunden sind. Geräte, die über Mobilfunk mit dem Internet verbunden sind, können weiterhin auf das Internet zugreifen und Websites besuchen, die in der Kinderschutzfunktion gesperrt sind.
WLAN gegenüber Ethernet-Verbindung
Einige Geräte, wie z. B. Laptops, können auf verschiedene Weise auf das Internet zugreifen. Ein Laptop verfügt über einen Ethernet-Anschluss für den kabelgebundenen Zugriff und eine WLAN-Verbindung für den WiFi-Zugriff. Sobald ein Gerät mit einer dieser Methoden auf Ihren Router zugreift, wird es in der Anzeige Devices (Geräte) als eindeutiges Gerät angezeigt. Sie werden alle gleich benannt, es sei denn, Sie ändern einen Namen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Geräte einzeln auswählen, wenn Sie die Kindersicherung zuweisen. Andernfalls werden die Kontrollen nicht auf die Geräte angewendet, die nicht ausgewählt wurden.
Gepufferter Inhalt
Der Inhalt einer Website, der kürzlich im Browser eines Geräts aufgerufen wurde, wird eventuell nicht sofort gesperrt. Schließen Sie den Web-Browser und starten Sie ihn neu oder starten Sie das Gerät neu.
HTTP vs HTTPS Seiten
Derzeit funktioniert Block specific sites (Bestimmte Sites sperren) für HTTP -Sites aber nicht für HTTPS.
IPv4 vs IPv6 Adressen
Block Specific Websites (Bestimmte Websites sperren) funktioniert eventuell nicht mit Geräten die eine IPv6-Adresse verwenden, die von Ihrem Internetdienstanbieter zugewiesen wird.
Anwendung für Mobilgeräte
Die Basic Parental Controls (Basis Kinderschutzfunktion) blockiert nicht den Internetzugang zu mobilen Apps, sondern nur zu Web-URLs. Wenn Sie die Facebook-URL mit der Kinderschutzfunktio blockiert haben, können Sie über den Browser nicht darauf zugreifen, aber die Facebook-App funktioniert weiterhin.
Es kann sein, dass das Handy Ihres Kindes über einen Mobilfunkvertrag mit dem Internet verbunden ist. Die Kindersicherung funktioniert nur auf Geräten, die mit Ihrem Haus-WLAN verbunden sind. Geräte, die über Mobilfunk mit dem Internet verbunden sind, können weiterhin auf das Internet zugreifen und Websites besuchen, die in der Kinderschutzfunktion gesperrt sind.
WLAN gegenüber Ethernet-Verbindung
Einige Geräte, wie z. B. Laptops, können auf verschiedene Weise auf das Internet zugreifen. Ein Laptop verfügt über einen Ethernet-Anschluss für den kabelgebundenen Zugriff und eine WLAN-Verbindung für den WiFi-Zugriff. Sobald ein Gerät mit einer dieser Methoden auf Ihren Router zugreift, wird es in der Anzeige Devices (Geräte) als eindeutiges Gerät angezeigt. Sie werden alle gleich benannt, es sei denn, Sie ändern einen Namen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Geräte einzeln auswählen, wenn Sie die Kindersicherung zuweisen. Andernfalls werden die Kontrollen nicht auf die Geräte angewendet, die nicht ausgewählt wurden.
Gepufferter Inhalt
Der Inhalt einer Website, der kürzlich im Browser eines Geräts aufgerufen wurde, wird eventuell nicht sofort gesperrt. Schließen Sie den Web-Browser und starten Sie ihn neu oder starten Sie das Gerät neu.
HTTP vs HTTPS Seiten
Derzeit funktioniert Block specific sites (Bestimmte Sites sperren) für HTTP -Sites aber nicht für HTTPS.
IPv4 vs IPv6 Adressen
Block Specific Websites (Bestimmte Websites sperren) funktioniert eventuell nicht mit Geräten die eine IPv6-Adresse verwenden, die von Ihrem Internetdienstanbieter zugewiesen wird.
Anwendung für Mobilgeräte
Die Basic Parental Controls (Basis Kinderschutzfunktion) blockiert nicht den Internetzugang zu mobilen Apps, sondern nur zu Web-URLs. Wenn Sie die Facebook-URL mit der Kinderschutzfunktio blockiert haben, können Sie über den Browser nicht darauf zugreifen, aber die Facebook-App funktioniert weiterhin.